Wenn ein Mieter eine Miete gar nicht oder nur teilweise zahlt und der offene Betrag uneinbringlich ist, kannst du ihn in immocloud als „verloren" kennzeichnen. So bleibt deine Mietübersicht sauber und uneinbringliche Forderungen sind klar dokumentiert.
So gehst du vor
Schritt 1: Teilzahlung verbuchen (falls vorhanden)
Erfasse eine eventuell eingegangene Teilzahlung wie gewohnt unter „Finanzen".
Ordne die Zahlung dem entsprechenden Mietverhältnis zu.
Schritt 2: Offenen Betrag als verloren markieren
Öffne die Mietübersicht des betroffenen Mietverhältnisses.
Wähle die offene Mietforderung aus.
Klicke auf „weitere Funktionen" und dann auf „Umsatz als verloren markieren".
Schritt 3: Übersicht behalten
Die markierten Mieten bleiben in der Historie dokumentiert, werden aber nicht mehr als aktuell offen ausgewiesen.
So bleibt deine Buchhaltung transparent und aktuell.
Fragen, Tipps & Antworten
Funktioniert das auch für teilbezahlte Mieten?
Ja. Du kannst sowohl vollständig offene Mieten als auch Restbeträge nach Teilzahlung als verloren markieren.
Wo finde ich die markierten Mieten?
In der Mietübersicht des jeweiligen Mietverhältnisses. Über die Filterfunktion kannst du dir alle als verloren markierten Forderungen anzeigen lassen.
Was ist mit dem Saldo der Einheit?
Der Saldo gehört in immocloud immer zur Einheit, nicht zum einzelnen Mietverhältnis. Offene Forderungen eines ehemaligen Mieters bleiben deshalb bei der Einheit sichtbar, bis du sie als verloren markierst. Auf eine andere Einheit lässt sich der Saldo nicht verschieben.
Gibt es eine automatische Funktion für Verluste?
Nein, die Verlust-Markierung erfolgt manuell pro Mietforderung.
Was sonst noch wichtig ist
Bei gerichtlich titulierten Forderungen empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater – eine titulierte Forderung wird steuerlich oft anders behandelt als eine endgültig uneinbringliche.
Nutze die Filterfunktionen in der Mietübersicht regelmäßig, um offene und uneinbringliche Forderungen im Blick zu behalten.
Dokumentiere deine Vorgehensweise für die Nachvollziehbarkeit gegenüber Steuerberater und Finanzamt.