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Typische Buchungsfehler vermeiden

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Typische Buchungsfehler vermeiden

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist es wichtig, deine Buchungen sauber und korrekt zu führen. Hier zeigen wir dir typische Buchungsfehler, die du als Vermieter:in unbedingt vermeiden solltest – damit deine EÜR immer korrekt und rechtssicher bleibt.


Unterschied Zins und Tilgung

  • Viele verwechseln Zins und Tilgung bei der Immobilienfinanzierung.

  • Zinsen sind Ausgaben, die du in der EÜR absetzen kannst.

  • Tilgung ist keine Ausgabe – das ist einfach nur die Rückzahlung des Darlehens und darf nicht in der EÜR erscheinen.


Kautionen (Sondervermögen)

  • Kautionen sind kein Einkommen, sondern ein Sondervermögen des Mieters.

  • Deshalb darfst du Kautionen in der EÜR nicht als Einnahme oder Ausgabe verbuchen.

  • Kautionen gehören auf ein eigenes Kautionskonto – sie werden nicht in deine EÜR aufgenommen.


Private Kosten oder gemischte Nutzung

  • Achte darauf, dass du nur Kosten ansetzt, die wirklich mit der Vermietung zu tun haben.

  • Private Ausgaben (z. B. Eigenbedarf, Eigennutzung) gehören nicht in die EÜR.

  • Bei gemischter Nutzung (z. B. Teilwohnung) musst du die Kosten sauber aufteilen.


Fehler bei Leerstand und Mieterwechsel

  • Auch bei Leerstand kannst du viele Ausgaben ansetzen (z. B. Hausgeld, Versicherungen).

  • Aber: Einnahmen gibt es in dieser Zeit keine – das musst du in der EÜR berücksichtigen.

  • Bei Mieterwechseln: Prüfe, ob die Einnahmen und Ausgaben im richtigen Abrechnungszeitraum verbucht sind.


Rechtliche Hinweise

Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zu Sonderregelungen oder individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Fachverband für Vermieter:innen).

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