Tipps für deine Steuererklärung (Anlage V)
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die Grundlage für die Anlage V in deiner Steuererklärung. Hier zeigen wir dir, wie du deine Daten aus immocloud richtig übernimmst, was du vorab prüfen solltest und wann es sich lohnt, einen Steuerberater zu fragen.
Wie du die Daten aus immocloud in die Anlage V übernimmst
Öffne deine EÜR in immocloud – hier findest du alle Einnahmen und Ausgaben übersichtlich dargestellt.
Übertrage die Summen (Einnahmen, Ausgaben) in die Anlage V deiner Steuererklärung.
Wenn du willst, kannst du auch den DATEV-Export aus immocloud nutzen und deinem Steuerberater zur Verfügung stellen.
Was du vorab prüfen solltest
Sind alle Einnahmen und Ausgaben im richtigen Jahr erfasst?
Stimmt der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr überein?
Sind alle Kostenarten und Verteilerschlüssel korrekt?
Wurden keine privaten Ausgaben fälschlicherweise eingetragen?
Wann ein Steuerberater sinnvoll ist
Bei komplexen Sachverhalten (z. B. gemischt genutzte Immobilien, Gewerbeanteile).
Wenn du dir unsicher bist, wie du bestimmte Kosten (z. B. Werbungskosten oder Sonderabschreibungen) richtig angibst.
Wenn du einfach ein sicheres Gefühl haben möchtest – der Steuerberater kann deine Angaben prüfen und dir wertvolle Tipps geben.
Rechtliche Hinweise
Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zu Sonderregelungen oder individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Fachverband für Vermieter:innen).