Zeitraum & Zuordnung in der EÜR
Damit deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vollständig und korrekt ist, musst du wissen, wann du Einnahmen und Ausgaben verbuchst – und welchen Zeitraum du dabei berücksichtigen musst. Hier zeigen wir dir die wichtigsten Grundlagen!
Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr?
In der Regel führen Vermieter:innen ihre EÜR nach dem Kalenderjahr – also vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Das gilt für alle privaten Vermieter:innen und für die Anlage V in der Steuererklärung.
Nur bei gewerblichen Immobilienunternehmen kann es sein, dass ein abweichendes Wirtschaftsjahr gilt.
Das Zufluss-/Abflussprinzip
In der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip.
Einnahmen zählst du erst, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht.
Ausgaben zählen nur dann, wenn du sie tatsächlich bezahlst.
Beispiel: Eine Miete, die im Januar 2025 eingeht, gehört in die EÜR 2025 – auch wenn sie die Miete für Dezember 2024 ist.
Rechtliche Hinweise
Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zu Sonderregelungen oder individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Fachverband für Vermieter:innen).