Zeitraum & Zuordnung in der EÜR
Damit deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vollständig und korrekt ist, musst du wissen, wann du Einnahmen und Ausgaben verbuchst – und welchen Zeitraum du dabei berücksichtigen musst. Hier zeigen wir dir die wichtigsten Grundlagen.
Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr?
In der Regel führen Vermieter:innen ihre EÜR nach dem Kalenderjahr – also vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Das gilt für alle privaten Vermieter:innen und für die Anlage V in der Steuererklärung.
Nur bei gewerblichen Immobilienunternehmen kann es sein, dass ein abweichendes Wirtschaftsjahr gilt.
Das Zufluss-/Abflussprinzip
In der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip.
Einnahmen zählst du erst, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht.
Ausgaben zählen nur dann, wenn du sie tatsächlich bezahlst.
Maßgeblich ist also das Zahldatum, nicht das Belegdatum oder Sollstellungsdatum.
Sonderfall: Die 10-Tage-Regel am Jahreswechsel
Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben – z. B. Mieten – greift am Jahreswechsel eine Sonderregelung:
Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel eingehen oder geleistet werden, werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören – nicht dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist.
immocloud setzt diese Regel in Anlage V und EÜR automatisch um.
Beispiel: Die Mieterin überweist die Januar-Miete bereits am 29.12.2025. Obwohl das Geld in 2025 eingeht, weist immocloud die Zahlung in der EÜR 2026 aus – weil sie wirtschaftlich zur Januar-Miete 2026 gehört.
So umgehst du die 10-Tage-Regel in einer Auswertung: Wähle für die EÜR einen Zeitraum, der nicht das gesamte Kalenderjahr abdeckt – z. B. 01.01.2025 – 30.12.2025. Dann greift die Regel nicht und die Zahlung erscheint in dem Jahr, in dem sie tatsächlich eingegangen ist.
Rechtliche Hinweise
Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zur konkreten Anwendung der 10-Tage-Regel in deinem Fall oder zu individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater).