Zum Hauptinhalt springen

Zeitraum & Zuordnung in der EÜR

Wann Einnahmen und Ausgaben in die EÜR gehören: Kalenderjahr, Zufluss-/Abflussprinzip und die 10-Tage-Regel am Jahreswechsel.

Zeitraum & Zuordnung in der EÜR

Damit deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vollständig und korrekt ist, musst du wissen, wann du Einnahmen und Ausgaben verbuchst – und welchen Zeitraum du dabei berücksichtigen musst. Hier zeigen wir dir die wichtigsten Grundlagen.


Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr?

  • In der Regel führen Vermieter:innen ihre EÜR nach dem Kalenderjahr – also vom 1. Januar bis 31. Dezember.

  • Das gilt für alle privaten Vermieter:innen und für die Anlage V in der Steuererklärung.

  • Nur bei gewerblichen Immobilienunternehmen kann es sein, dass ein abweichendes Wirtschaftsjahr gilt.


Das Zufluss-/Abflussprinzip

  • In der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip.

  • Einnahmen zählst du erst, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht.

  • Ausgaben zählen nur dann, wenn du sie tatsächlich bezahlst.

  • Maßgeblich ist also das Zahldatum, nicht das Belegdatum oder Sollstellungsdatum.


Sonderfall: Die 10-Tage-Regel am Jahreswechsel

Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben – z. B. Mieten – greift am Jahreswechsel eine Sonderregelung:

  • Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel eingehen oder geleistet werden, werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören – nicht dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist.

  • immocloud setzt diese Regel in Anlage V und EÜR automatisch um.

Beispiel: Die Mieterin überweist die Januar-Miete bereits am 29.12.2025. Obwohl das Geld in 2025 eingeht, weist immocloud die Zahlung in der EÜR 2026 aus – weil sie wirtschaftlich zur Januar-Miete 2026 gehört.

So umgehst du die 10-Tage-Regel in einer Auswertung: Wähle für die EÜR einen Zeitraum, der nicht das gesamte Kalenderjahr abdeckt – z. B. 01.01.2025 – 30.12.2025. Dann greift die Regel nicht und die Zahlung erscheint in dem Jahr, in dem sie tatsächlich eingegangen ist.


Rechtliche Hinweise

Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zur konkreten Anwendung der 10-Tage-Regel in deinem Fall oder zu individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater).

Hat dies deine Frage beantwortet?