Unterschiede zur Bilanzierungspflicht – was gilt wann?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist nicht für alle Vermieter:innen die richtige Wahl. Hier zeigen wir dir, wann du die EÜR nutzen kannst – und wann du eine Bilanz erstellen musst.
Für wen gilt die EÜR, für wen Bilanzierung?
EÜR:
Gilt für alle privaten Vermieter:innen, die keine gewerblichen Immobilienaktivitäten haben.
Auch für kleinere Vermietungen oder einzelne Objekte ideal.
Bilanzierung:
Gilt für gewerbliche Immobilienunternehmen (z. B. Bauträger, große Gewerbeobjekte).
Pflicht bei bestimmten Umsatz- oder Gewinnhöhen nach Handelsgesetzbuch (HGB).
Umsätze, Betriebsgröße & gewerbliche Einkünfte
Grundsätzlich kannst du als privater Vermieter:in die EÜR nutzen, solange du:
keine gewerblichen Immobilienaktivitäten ausübst,
und unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibst.
Gewerbliche Einkünfte (z. B. als Bauträger oder im großen Stil) verpflichten zur Bilanzierung.
Bei Unsicherheiten, ob du gewerblich tätig bist, hilft dir ein Steuerberater oder eine Fachperson weiter.
Rechtliche Hinweise
Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zu Sonderregelungen oder individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Fachverband für Vermieter:innen).