Einnahmen in der EÜR – was gehört dazu?
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sind nicht nur deine Mieteinnahmen wichtig – auch andere Zahlungen deiner Mieter:innen gehören dazu. Hier erfährst du, was alles als Einnahme zählt und wie du es in der EÜR richtig erfasst.
Mieteinnahmen
Die Mieteinnahmen bilden die wichtigste Einnahmequelle für Vermieter:innen.
In der EÜR trägst du alle Mieten ein, die dir im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich zugeflossen sind – unabhängig vom Zeitraum, für den sie gezahlt wurden.
Umlagen und Nebenkosten
Neben der Grundmiete erhältst du oft auch Umlagen – z. B. für Wasser, Heizung oder Müllentsorgung.
Diese Nebenkosten-Vorauszahlungen zählen ebenfalls als Einnahmen in der EÜR.
Wichtig: Du musst nur die Zahlungen erfassen, die du tatsächlich erhalten hast.
Nebenkostennachzahlungen
Am Ende des Jahres oder bei Auszug der Mieter:innen kommt oft eine Nebenkostenabrechnung.
Wenn deine Mieter:innen Nachzahlungen leisten müssen, sind diese ebenfalls Einnahmen in der EÜR – auch wenn sie einmalig oder unregelmäßig sind.
Rechtliche Hinweise
Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zu Sonderregelungen oder individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Fachverband für Vermieter:innen).