Mieter kürzt Kaltmiete – Vorauszahlung in der Betriebskostenabrechnung trotzdem voll berücksichtigen
Manche Mieter kürzen die Kaltmiete gezielt, etwa wegen einer Mietminderung, und möchten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung dabei vollständig leisten. Da die monatliche Sollstellung in immocloud eine konsolidierte Forderung über Kaltmiete plus Vorauszahlungen ist, verrechnet das System eine Teilzahlung ohne Verwendungszweck zuerst auf die Kaltmiete. Der Fehlbetrag erscheint dann rechnerisch bei der Vorauszahlung – und führt dazu, dass die Abrechnung nur eine anteilige Vorauszahlung ausweist. Mit den folgenden zwei Wegen bildest du den Sachverhalt sauber ab.
So gehst du vor
Variante A: Miete für den Monat anpassen (empfohlen bei vereinbarter Minderung)
Öffne die Mietübersicht und klicke auf die betreffende Sollstellung.
Wähle rechts „Weitere Funktionen → Miete für den Monat anpassen“.
Reduziere die Kaltmiete um den gekürzten Betrag und speichere.
Die Sollstellung gilt damit wieder als vollständig bezahlt – Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung fließen automatisch in voller Höhe in die spätere Abrechnung ein.
Variante B: Vorauszahlung direkt in der Abrechnung setzen
Starte oder öffne deine Abrechnung und gehe zum Schritt „Stammdaten der Mieter“.
Klicke beim betreffenden Mietverhältnis auf das Stift-Symbol neben der Vorauszahlung.
Trage die Soll-Jahresvorauszahlung ein – also den Betrag, der bei voll geleisteter Vorauszahlung zustande käme – und bestätige mit dem Häkchen.
Die Spalte „NK-Vorauszahlung“ zeigt anschließend den korrigierten Wert, der Kaltmieten-Rückstand bleibt davon unberührt.
Schritt danach: Rückständige Kaltmiete weiterverfolgen
Den offenen Kaltmieten-Anteil siehst du nach Variante B weiterhin in der Mietübersicht als teilbezahlte Sollstellung.
Du kannst ihn über Mahnungen weiterverfolgen, als Verlust markieren oder bei Begleichung später regulär zuordnen.
Fragen, Tipps & Antworten
Warum rechnet immocloud die Teilzahlung zuerst auf die Kaltmiete und nicht auf die Vorauszahlung?
Die monatliche Sollstellung ist eine konsolidierte Forderung. Hat der Mieter keinen Verwendungszweck angegeben, tilgt eine Teilzahlung im System rechnerisch zuerst die Kaltmiete. Über die beiden oben beschriebenen Wege kannst du das Ergebnis manuell anders abbilden.
Wann nutze ich Variante A, wann Variante B?
Variante A passt, wenn die Kaltmietenkürzung dauerhaft oder formal als Mietminderung vereinbart ist – sie wirkt direkt am Mietverhältnis und ist die sauberste Lösung. Variante B passt, wenn der Mieter weiterhin die volle Kaltmiete schuldet, für die Abrechnung aber die volle Vorauszahlung angesetzt werden soll.
Was passiert, wenn ich die Sollstellung auf „teilbezahlt“ stehen lasse?
Dann werden Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung in der Abrechnung anteilig angerechnet. Das ist meist nicht gewollt – wähle daher entweder die Mietanpassung oder die manuelle Vorauszahlung in der Abrechnung.
Muss ich für jeden Monat einzeln anpassen?
Bei Variante A ja, pro betroffenem Monat. Bei Variante B reicht eine einmalige Anpassung der Jahres-Vorauszahlung in der Abrechnung.
Kann ich die Mietanpassung später rückgängig machen?
Ja. Über die Mietübersicht und die Funktionen am betreffenden Monat lassen sich Markierungen und Anpassungen jederzeit korrigieren.
Was sonst noch wichtig ist
Teilbezahlte Mieten bleiben in der Mietübersicht sichtbar, bis sie vollständig ausgeglichen oder als Verlust markiert sind.
Steuerlich gilt für die EÜR der Zahlungszuflusszeitpunkt – die spätere Zuordnung in immocloud verändert das nicht.
Die Tilgungsreihenfolge ist derzeit fest: Eine Teilzahlung ohne Verwendungszweck tilgt zuerst die Kaltmiete.
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