Ausgaben in der EÜR – das kannst du absetzen
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berücksichtigt nicht nur, was du einnimmst, sondern auch, was du ausgibst. Hier erfährst du, welche Ausgaben du als Vermieter:in in der EÜR absetzen kannst – und worauf du dabei achten solltest.
Laufende Kosten
Dazu gehören alle regelmäßigen Kosten, die direkt mit der Vermietung deiner Immobilie zusammenhängen – z. B.:
Reparaturen oder Instandhaltungen
Hausgeld oder Wohngeldzahlungen
Betriebskosten, die du selbst übernimmst
Kreditzinsen (nicht Tilgung!)
Wenn du für deine Immobilie einen Kredit aufgenommen hast, kannst du die Zinsen als Ausgaben ansetzen.
Wichtiger Hinweis: Nur die Zinsen sind abzugsfähig – die Tilgung (also die Rückzahlung des Kredits) nicht!
Verwaltungskosten
Kosten für die Verwaltung deiner Immobilie sind ebenfalls absetzbar – zum Beispiel:
Honorare für Hausverwaltungen
Gebühren für Steuerberatung (nur, wenn sie mit der Vermietung zu tun haben)
Werbungskosten vs. private Ausgaben
In der EÜR gelten alle Kosten, die direkt mit deiner Vermietung zusammenhängen, als Werbungskosten.
Private Ausgaben (z. B. für dein eigenes Wohnhaus oder Hobbyraum) darfst du nicht in der EÜR ansetzen.
Achte darauf, dass du deine privaten und vermietungsbedingten Kosten immer sauber trennst!
Rechtliche Hinweise
Bitte beachte: Der Support von immocloud hilft dir bei der Nutzung der Software und der Erstellung deiner EÜR. Bei rechtlichen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit, zu Sonderregelungen oder individuellen Streitfällen wende dich bitte an eine Fachperson (z. B. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen Fachverband für Vermieter:innen).