Die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer (MwSt.) ist besonders wichtig bei gewerblichen Mietobjekten. immocloud unterstützt dich dabei, die MwSt. richtig zu erfassen, auszuweisen und in der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen. So stellst du sicher, dass deine Abrechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deine Buchhaltung sauber bleibt.
So gehst du vor
Schritt 1: Umsatzsteuerpflicht im Mietverhältnis prüfen
Öffne das betroffene Mietverhältnis im Bereich „Mietverhältnisse“.
Aktiviere die Option „umsatzsteuerpflichtig“, wenn dein:e Mieter:in vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Schritt 2: Buchungen mit MwSt. erfassen
Gehe in den Bereich „Finanzen“.
Lege die Betriebskosten mit dem richtigen MwSt.-Satz (z. B. 19 % oder 7 %) an.
Achte darauf, dass die Buchung als umsatzsteuerpflichtig markiert ist.
Die Eingabe erfolgt mit dem Bruttobetrag – immocloud berechnet den Steueranteil automatisch.
Schritt 3: Abrechnung erstellen
Starte eine neue Nebenkostenabrechnung im Bereich „Nebenkostenabrechnung“.
immocloud übernimmt automatisch alle relevanten Buchungen inklusive MwSt.
In der Vorschau kannst du die Netto- und Bruttobeträge sowie den ausgewiesenen Steuerbetrag kontrollieren.
Schritt 4: Abrechnung prüfen und finalisieren
Überprüfe, ob die MwSt. korrekt ausgewiesen wird – insbesondere bei gemischten Objekten oder Sonderfällen.
Speichere die Abrechnung als Entwurf oder finalisiere sie direkt.
Exportiere sie als PDF oder sende sie an deine Mieter:innen.
Häufige Fragen & wichtige Hinweise
Wann muss ich überhaupt MwSt. ausweisen?
Nur bei gewerblichen Mietverhältnissen oder wenn du als Vermieter:in zur Umsatzsteuer optiert hast.
Was passiert, wenn ich die MwSt.-Einstellung im Mietverhältnis vergesse?
Dann wird die Steuer nicht ausgewiesen – du kannst das Mietverhältnis jederzeit nachträglich anpassen.
Kann ich Buchungen korrigieren, wenn die MwSt.-Kategorie falsch war?
Ja, öffne die jeweilige Buchung im Bereich „Finanzen“ und passe die Kategorie oder den Steuersatz an.
Was ist bei Wohnraumvermietung zu beachten?
Dort wird in der Regel keine Umsatzsteuer ausgewiesen – außer bei Sonderfällen (z. B. möblierte Vermietung an Gewerbe).
Wann sollte ich Rücksprache mit einem Steuerberater halten?
Wenn du unsicher bist, ob ein Mietverhältnis steuerpflichtig ist, oder wie du Sonderfälle (z. B. Mischobjekte) korrekt behandelst.
Wenn du noch mehr zu diesem Thema wissen möchtest …
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☎️ Telefon: 0211 / 975 374 90
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