Kosten für immocloud auf Mieter:innen umlegen – geht das?
Du möchtest wissen, ob du die immocloud-Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf deine Mieter:innen umlegen kannst? Hier erfährst du, was möglich ist – und was du dabei unbedingt beachten solltest.
Das solltest du wissen
Rechtlicher Hintergrund:
Softwarekosten wie immocloud gelten grundsätzlich als Verwaltungskosten
Laut § 1 BetrKV sind Verwaltungskosten nicht umlagefähig
Das bedeutet: Eine Umlage über die Betriebskostenabrechnung ist in der Regel nicht zulässig
Aber: Sonderfall bei vertraglicher Vereinbarung
In seltenen Fällen kann im Mietvertrag eine Sondervereinbarung getroffen worden sein
Ob diese wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab – bitte immer juristisch prüfen lassen
Häufige Fragen und Tipps
Kann ich immocloud-Kosten einfach anteilig auf alle Mieter:innen verteilen?
Nein – das ist ohne spezielle Vertragsgrundlage nicht erlaubt.
Was ist mit Versandkosten, z. B. für Briefe aus immocloud?
Portokosten und Zustellgebühren sind umlagefähig, wenn sie für den Mieter*innenverkehr anfallen – z. B. Betriebskostenabrechnungen per Brief.
Was mache ich stattdessen mit den immocloud-Kosten?
Setze sie als Verwaltungskosten in der EÜR oder Steuererklärung an.
Fragen, Tipps & Antworten
Bei Fragen zur Umlagefähigkeit lohnt sich ein Blick in die BetrKV (Betriebskostenverordnung)
Eine rechtlich sichere Beurteilung kann nur ein:e Anwält:in oder Fachverband leisten
Für rein gewerblich genutzte Immobilien gelten ggf. abweichende Regeln
Wenn du noch mehr zu diesem Thema wissen möchtest …
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