Du fragst dich, ob du die Kosten für immocloud auf deine Mieter umlegen kannst? Die Antwort ist klar: Nein.
Verwaltungskosten – dazu zählen auch Softwarelösungen wie immocloud – dürfen laut § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nicht auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten sind vom Vermieter selbst zu tragen.
Wichtig zu wissen
Das gilt unabhängig davon, ob du die Software zur Erfassung von Nebenkosten, für die Kommunikation oder zur Verwaltung nutzt. Auch wenn sie dir dabei hilft, Betriebskosten korrekt zuzuordnen – ihre Kosten selbst zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
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