Als Eigentümer einer WEG-Wohnung zahlst du monatlich Hausgeld an die Hausverwaltung und erhältst einmal im Jahr eine Abrechnung – mit Nachzahlung oder Gutschrift. In immocloud erfasst du beides getrennt: das monatliche Hausgeld als laufende Ausgabe, die Jahresabrechnung als separate Buchung.
So gehst du vor
Schritt 1: Bankkonto verknüpfen (empfohlen)
Gehe links im Menü auf Bankkonto und verknüpfe das Konto, von dem das Hausgeld abgeht.
immocloud holt die Umsätze automatisch ab – bis zu 10 Jahre rückwirkend.
Schritt 2: Monatliches Hausgeld verbuchen
Klicke in den Bankumsätzen auf die monatliche Abbuchung und wähle „Sonstige Ausgabe verbuchen".
Lege einen eigenen Kontakt für die Hausverwaltung an (z. B. „Hausverwaltung Müller GmbH") statt eines Sammelkontakts – so bleiben deine Auswertungen pro Empfänger sauber.
Wähle die Kostenkategorie Hausgeld und ordne die Buchung dem richtigen Objekt zu.
Wenn Teile des Hausgelds umlagefähig sind, klicke auf das Mehrfamilienhaus-Symbol – dann fließt der Anteil später automatisch in die Betriebskostenabrechnung deines Mieters.
Schritt 3: Automatische Zuordnung nutzen
Ab dem zweiten Monat erkennt das System das Muster (gleicher Empfänger, gleicher Betrag) und schlägt die Verbuchung in den Folgemonaten automatisch vor.
Du bestätigst nur noch.
Schritt 4: Jahresabrechnung der Hausverwaltung verbuchen
Die Jahresabrechnung kommt zusätzlich zum monatlichen Hausgeld – also legst du dafür eine separate Buchung an. Das monatliche Hausgeld bleibt unverändert.
Nachzahlung (du zahlst an die Verwaltung): als zusätzliche Sonstige Ausgabe verbuchen – gleicher Kontakt, Kategorie Hausgeld, die Jahresabrechnung als Beleg hochladen.
Gutschrift (du bekommst von der Verwaltung): als Sonstige Einnahme verbuchen – ebenfalls mit Kontakt, Kategorie und Beleg.
Bei verknüpftem Bankkonto ordnest du die Buchung direkt dem zugehörigen Bankumsatz zu.
Fragen, Tipps & Antworten
Warum muss ich die Jahresabrechnung getrennt vom monatlichen Hausgeld buchen?
Weil es zwei unterschiedliche Geldflüsse sind: zwölf monatliche Vorauszahlungen und einmal jährlich die Spitzabrechnung. Würdest du beides zusammenwerfen, wäre dein Cashflow und die EÜR pro Objekt nicht mehr nachvollziehbar.
Kann ich Gutschrift und Nachzahlung gemeinsam erfassen?
Nein. Sammelbuchungen mit Minusbeträgen sind nicht möglich – du buchst beides separat (eine Einnahme, eine Ausgabe). Beide kannst du dem gleichen Bankumsatz zuordnen.
Welche Kostenkategorie nehme ich für die Nachzahlung?
Dieselbe wie beim monatlichen Hausgeld – Hausgeld. So sind alle Hausgeld-Beträge in der EÜR sauber zusammengefasst.
Welche Bestandteile des Hausgelds sind umlagefähig?
Das ergibt sich aus der WEG-Abrechnung deiner Hausverwaltung. Umlagefähig sind in der Regel Betriebskosten nach BetrKV (z. B. Wasser, Müll, Hausreinigung, Versicherungen). Nicht umlagefähig sind z. B. Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten.
Wie erstelle ich daraus die Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter?
Wenn dir die WEG-Abrechnung der Hausverwaltung vorliegt, kannst du sie über die vereinfachte WEG-Abrechnung direkt übernehmen, statt jede Kostenart neu zu erfassen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Artikel Einfache Abrechnung auf Basis WEG.
Was sonst noch wichtig ist
Lade die Jahresabrechnung der Hausverwaltung als Beleg zur Buchung hoch – das sichert deine Dokumentation für die EÜR und das Finanzamt.
Bei mehreren Wohnungen unter unterschiedlichen Verwaltungen: leg pro Verwaltung einen eigenen Kontakt an.
Tilgung und Zinsen einer Bankrate bitte nicht mit Hausgeld vermischen – die buchst du auf eigene Kategorien (nur Zinsen sind Betriebsausgaben, Tilgung nicht).
Weiterführende Artikel:
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